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Verbraucherrechte - Rechtssetzung auf EU-, Bundes- und Landesebene


Themen auf dieser Seite:

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie wird in nationales Gesetz umgesetzt. Anlässlich der Anhörung der Verbände zum Referentenentwurf durch das Bundesministerium der Justiz meldete sich die Verbraucherkommission mit Verbesserungsvorschlägen hinsichtlich der Umsetzung zu Wort:

Stellungnahme zu ausgewählten Aspekten des Referentenentwurfs des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, zur Änderung des Verbrauchsgüterkaufrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
vom 05.11.2012

Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Brönneke zu ausgewählten Aspekten des Gesetzentwurfes der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (BT-Drs. 17/12637 vom 6.3.2013) (aufbauend auf der Stellungnahme der Verbraucherkommission)
vom 16.04.2013

Alternative Verfahren der Streitbeilegung (ADR/ODR)

Zum Thema Verbraucherstreitbeilegung gibt es einen Aufsatz von Felix Braun, Vorstand, Zentrum für Schlichtung e. V., Kehl am Rhein:

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz im Konzert der Verbraucherrechtsdurchsetzung”, in Verbraucher und Recht, Heft 4/2019, Nomos Verlag.

Am 01.03.2019 verabschiedete die Verbraucherkommission ein Empfehlungspapier an die Politik zum Thema Verbraucherstreitbeilegung:

Stellungnahme zur Verbraucherschlichtung in Deutschland und zum aktuellen Reformvorhaben des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG)
Stellungnahme Nr. 49 vom 18.03.2019

Zum Thema Verbraucherstreitbeilegung gibt es auch einen Aufsatz von Felix Braun, Vorstand, Zentrum für Schlichtung e. V., Kehl am Rhein:
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz im Konzert der Verbraucherrechtsdurchsetzung”, in Verbraucher und Recht, Heft 4/2019, Nomos Verlag.

Verbraucher setzen ihre Rechte in vielen Fällen nicht durch, weil die Hürden hierfür zu hoch sind. Streitschlichtungsstellen können hier – wenn die richtigen Rahmenbedingungen gegeben sind – eine Lücke schließen. Im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr kommt dabei Online-Streitschlichtungsinstanzen eine besondere Bedeutung zu. Der Legislativvorschlag der EU-Kommission vom Jahresende 2011 ist vor diesem Hintergrund sehr zu begrüßen. An einzelnen Stellen reichen die Entwürfe allerdings nicht aus, um die Ziele zu erreichen.

Die Verbraucherkommission hat eine Stellungnahme zu den Legislativvorschlägen der Europäischen Kommission (Vorschlag einer Richtlinie über alternative Streitbeilegung = „ADR-Richtlinienentwurf“ sowie Vorschlag einer Verordnung über die Online-Streitbeilegung = „ODR-Verordnungsentwurf“) vorgelegt:

Stellungnahme "Alternative Verfahren zur Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten im europäischen Binnenmarkt (ADR / ODR)"
vom 26.03.2012

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Transparenz und Verbraucherinformation sind notwendige Voraussetzungen für funktionierende Märkte und einen funktionierenden Wettbewerb. Für die Entwicklung von Vertrauen ist auch der Zugang zu Informationen wichtig. Das VIG, das am 1. Mai 2008 in Kraft getreten war, war ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz für Verbraucher. Allerdings sah die Verbraucherkommission Nachbesserungsbedarf. Die Verbraucherkommission hatte schon 2006, im Vorfeld zum geplanten Gesetz, Empfehlungen erarbeitet, sowie im April 2009 zu ersten Erfahrungen mit dem Gesetz und im Februar 2011 zur geplanten Novellierung des Gesetzes Stellung genommen. Alle Vorschläge wurden der Landes- und der Bundesregierung übermittelt.

Stellungnahme zum Verbraucherinformationsgesetz
vom 11.05.2006

Empfehlungen für die Umsetzung des VIG auf Landesebene
vom 29.09.2006

Im April 2009 gab es ein Jahr nach Inkrafttreten des VIG erste Erfahrungen, woraus die Verbraucherkommission weitere Empfehlungen ableitete:

Empfehlungen der Verbraucherkommission Baden-Württemberg zum Verbraucherinformationsgesetz - jetzt Konsequenzen aus ersten Erfahrungen ziehen!
vom 30.04.2009

Im Februar 2011 hatte das Bundesministerium für Verbraucherschutz (BMELV) einen Referentenentwurf zur Novelle des VIG veröffentlicht, der wesentliche Forderungen der Verbraucherkommission enthielt. Die Verbraucherkommission nahm zu diesem Gesetzesentwurf abermals Stellung:

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation
vom 08.03.2011

Am 01.09.2012 trat die Neufassung des VIG in Kraft. Darin sind Forderungen der Verbraucherkommission teilweise aufgegriffen worden, z. B. bezüglich der Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Produkte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes, der Gebühren und der Vereinfachung der Antragstellung.

Weiterführende Informationen und Downloads

Unlautere Telefonwerbung - Vorschlag einer Gesetzesänderung zum Unlauteren Wettbewerb (UWG)

Telefonwerbung, um die man nicht gebeten hat, ist unzulässig und wettbewerbswidrig. Dennoch werden mit diesen Anrufen Bürger belästigt und oft kommt es unbeabsichtigt zu Vertragsabschlüssen, die man schon bald bereut. In einer gemeinsamen Aktion haben der damalige baden-württembergische Verbraucherminister Peter Hauk MdL, die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. und die Verbraucherkommission Baden-Württemberg bereits im Mai 2007 auf das Problem der unseriösen Telefonwerbung, der so genannten Cold Calls, hingewiesen (s. gemeinsame Pressemitteilung).

In einer Stellungnahme hat sich die Verbraucherkommission dafür ausgesprochen, die Wirksamkeit von Folgeverträgen an eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung zu koppeln (sog. "Bestätigungslösung"):

Vorschlag zu einer Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (unlautere Telefonwerbung)
vom 21.05.2007

Anlässlich ihres zweijährigen Bestehens bekräftigte die Verbraucherkommission ihre Empfehlungen zur Bekämpfung von Unlauterer Telefonwerbung:

Unlautere Telefonwerbung im Empfehlungskatalog an die Landesregierung (s. S. 6)
vom 04.12.2007

Trotz aller bislang durch die Bundesregierung eingeführter Gesetze und Regelungen zum Schutz der Verbraucher vor unerlaubter Telefonwerbung ist die Verbraucherkommission, ebenso wie die Landesregierung Baden-Württemberg, weiterhin der Meinung, dass das Problem der unerwünschten Telefonanrufe erst dann wirksam behoben werden kann, wenn die "Bestätigungslösung" gesetzlich umgesetzt wird.

Kollektiver Rechtsschutz

Mit Mitteln des kollektiven Rechtsschutzes kann einer Missachtung der Verbraucherrechte effektiv entgegengewirkt werden. Kollektiver Rechtsschutz führt in Europa zu einer Entlastung und nicht zu einer Belastung von Gerichten und Behörden, weil damit die gleich gelagerten Interessen vieler gebündelt werden können und Streitfragen in sinnvoller Weise in Musterverfahren geklärt werden können. Die Verbraucherkommission hat dazu ein Positionspapier erarbeitet:

Kollektiven Rechtsschutz stärken!
Positionspapier vom 05.10.2010

Neufassung der Musterwiderrufs- und Rückgabebelehrung / sog. "Button-Lösung"

Zum 1. April 2008 änderte das Bundesjustizministerium die damals in der BGB-Informationspflichten-Verordnung geregelten amtlichen Mustertexte für Widerrufsbelehrungen bei Verbraucherverträgen. Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg begrüßte dies im Grundsatz, da das Widerrufsrecht und die Belehrung hierüber ein Herzstück des rechtlichen Verbraucherschutzes sind. Zur Verbesserung der bisherigen Belehrungstexte, die sowohl aus der Sicht von Unternehmen und Verbrauchern als auch rechtlich unzulänglich waren, hatte die Verbraucherkommission Baden-Württemberg eine Stellungnahme erarbeitet. Daraus wurden zwar einige Anregungen aufgenommen, jedoch stellte diese Neuregelung keine befriedigende Lösung dar.

Stellungnahme zur Neufassung der Musterwiderrufs- und Rückgabebelehrung im Anhang zur BGB-Informationspflichtenverordnung
vom 07.01.2008

Im Juni 2008 legte das Bundesjustizministerium den "Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht" vor. Die Verbraucherkommission beteiligte sich mit einer Stellungnahme an einer Konsultation zu den Themenbereichen Neuordnung der Vorschriften über Widerrufs- und Rückgaberechte sowie den hierauf bezogenen Belehrungspflichten, Internetkostenfallen und Cold Calling (unerlaubte Telefonwerbung). Dort sah die Verbraucherkommission verschiedene Möglichkeiten der Verbesserung der rechtlichen Situation von Verbrauchern.

Insbesondere sprach sie sich für die Einführung einer sogenannten "Button-Lösung" zur Bekämpfung von Internet-Kostenfallen aus. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, die dafür sorgen soll, dass dem Verbraucher vor dem verbindlichen Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags im Internet eine klare Information über die wesentlichen Vertragsbedingungen angezeigt wird und ein Vertrag nur dann zustande kommt, wenn der Verbraucher sich bei seiner Bestellung ausdrücklich zu einer Zahlung verpflichtet. Die Vorschriften zur Umsetzung der Verbraucherkredit- sowie der Zahlungsdiensterichtlinie blieben in der Stellungnahme ausgeblendet.

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
vom 19.08.2008

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht trat am 29. Juli 2009 in Kraft ( BGBl. I 2009, S. 2355 – 2408). Dadurch wurden die bislang in der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht ( BGB-Informationspflichten-Verordnung - BGB InfoV) enthaltenen Regelungen über Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen und bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr in das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) überführt.

Seit 1. August 2012 gilt die "Button-Lösung" verpflichtend für alle online abgeschlossenen Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Durch das Inkrafttreten des Gesetzes zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr müssen die Anbieter kostenpflichtiger Leistungen im Internet (insbesondere Waren, aber auch Serviceleistungen, Downloads etc.) den Verbraucher unmittelbar vor der verbindlichen Abgabe seiner Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente informieren, insbesondere über alle anfallenden Kosten. Außerdem muss der Verbraucher bei der Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Ist für das Absenden der Bestellung (bzw. für die Anmeldung zu einem Service) das Anklicken / Aktivieren einer Schaltfläche (eines sogenannten „Buttons“) erforderlich, muss diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer anderen entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein, andernfalls kommt kein Vertrag zustande.

Mit der Umsetzung bereits zum 1. August 2012 übernahm Deutschland eine Vorreiterrolle in Europa, da die EU-Richtlinie über Rechte der Verbraucher (Verbraucherrechte-Richtlinie), die eine solche Regelung EU-weit verlangt, von den EU-Mitgliedstaaten erst bis zum Dezember 2013 in nationales Recht umzusetzen war.

Verbraucheracquis der Europäischen Kommission

Mit dem Vorhaben der Vereinheitlichung des europäischen Verbraucherrechts stieß die Europäische Kommission im Februar 2007 einen für den Verbraucherschutz entscheidenden Prozess an. Der sogenannte Verbraucheracquis (Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz) umfasst acht europäische Richtlinien zum Verbraucherschutz. Diese betreffen die Themen Verbrauchsgüterkauf, Unterlassungsklagerecht, Preisangaben, Fernabsatz, Teilzeitwohnrecht, Pauschalreisen, Haustürgeschäfte und missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen. Die EU-Kommission möchte diese für Verbraucher wichtigen Richtlinien vereinheitlichen und hat daher das Grünbuch: Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz (KOM (2006) 744 final) herausgegeben. Mehr als 300 staatliche und nichtstaatliche Einrichtungen nahmen europaweit dazu Stellung, auch die Verbraucherkommission Baden-Württemberg:

Stellungnahme zum „Grünbuch Verbraucheracquis“
vom 11.05.2007

Nach Auswertung der Stellungnahmen zum Grünbuch beabsichtigte die EU-Kommission, vier der acht Richtlinien zu einer Rahmenrichtlinie zum Verbraucherschutz zusammenzufassen. Betroffen hiervon waren die Richtlinien zum Fernabsatz, zum Verbrauchsgüterkauf, zu Haustürgeschäften und zu missbräuchlichen Klauseln in Verbraucherverträgen.

Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg setzte sich, ebenso wie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg für eine Beibehaltung der hohen deutschen Standards im Verbraucherschutz ein.

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