Empfehlungspapier der Verbraucherkommission zu den Plänen der EU.
Bei Streit zwischen Verbrauchern und Unternehmen erwies sich die alternative Streitbeilegung als probates und bewährtes Mittel: Sich gütlich zu einigen, ist die beste Form der Streitbeilegung und spart gleichzeitig den aufwändigen Gang vor Gericht. Für jede Streitigkeit aus einem Verbrauchervertrag gibt es seit 2016 die Möglichkeit der Schlichtung durch eine neutrale Schlichtungsstelle. Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg begleitete den Prozess der Einrichtung dieser Schlichtungsoption von Beginn an und sprach Empfehlungen aus. Leider zeigte sich in der Praxis der vergangenen Jahre, dass einerseits vergleichsweise wenige Unternehmen an dieser Möglichkeit der Streitbeilegung teilnahmen und andererseits der Bekanntheitsgrad auf Verbraucherseite zu wünschen übrigließ. Von einer Novelle der EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung bei Verbraucherstreitigkeiten erhoffte sich die Verbraucherkommission Maßnahmen für eine Besserung der Verhältnisse. Jedoch geht der vorliegende Richtlinienentwurf in die falsche Richtung. Nachfolgend verdeutlicht die Verbraucherkommission die enthaltenen Probleme und gibt konkrete Empfehlungen.
Stellungnahme zur Verbraucherschlichtung mit Unternehmen vom 4.12.2023
Die Stellungnahme ist auch in englischer und französischer Sprache zum Download bereit.