Service-Navigation

Suchfunktion

Aktuell


Alternative Verbraucherstreitbeilegung:
Aktuelles Update vom April 2024 zu den Empfehlungen zur Verbraucherschlichtung vom Dezember 2023

Nach wie vor bestehen erhebliche Zweifel, ob der zwischenzeitlich am 13. März 2024 vom Europäischen Parlament in erster Lesung mit Änderungen angenommene Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Streitbeilegung bei Verbraucherrechtsstreitigkeiten diesem Instrument zu mehr Wirksamkeit verhelfen wird oder sogar das Gegenteil bewirkt. Die Verbraucherkommission empfiehlt der baden-württembergischen Landesregierung sowie allen beteiligten Entscheidungsträgerinnen- und trägern, sich weiterhin nachdrücklich in Berlin wie Brüssel für die bereits in der Stellungnahme der Verbraucherkommission Nr. 72/2023 empfohlenen Änderungen einzusetzen. Schlimmer noch werden sich die Vermengung der Rollen von parteiischem Verbraucherschutz und neutraler Schlichtung sowie eine zwingend vorgegebene weltweite Zuständigkeit der Schlichtungsstellen als kontraproduktiv erweisen.
 
Stellungnahme Update Verbraucherstreitbeilegung vom 18.4.2022


Neue Stellungnahme zu Stromzählern und Solarstromanlagen

Solarstrom ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Durch eine einfache Maßnahme könnten Photovoltaikanlagen wesentlich rentabler für die Besitzer werden. Die von der Verbraucherkommission vorgeschlagene Regelung, rückwärts laufende Stromzähler zu erlauben, ist ökonomisch wie ökologisch sinnvoll. Sie macht sowohl den Neubau von Photovoltaikanlagen sowie den Weiterbetrieb von Altanlagen rentabler und wird die Energiewende beschleunigen.

Stellungnahme "Stromzähler - ein Beitrag zur Energiewende" vom 10.4.2024


37. Sitzung der Verbraucherkommission im März 2024

Die Verbraucherkommission beriet über Themen wie die befürchtete Verschlechterung der alternativen Streitbeilegung (Verbraucherschlichtung) durch eine EU-Novelle, Stärkung von Minderjährigen bei Influencer-Marketing, die Energiewende aus Verbrauchersicht sowie Bewertungen auf Bewertungsportalen und Kennzeichnung/Labelling von Produkten und Dienstleistungen. Außerdem war der baden-württembergische Verbraucherminister Peter Hauk MdL für einen Austausch zu Gast. 


Empfehlungspapier zu Plänen der EU zur alternativen Streitbeilegung von Verbraucherstreitigkeiten

Bei Streit zwischen Verbrauchern und Unternehmen erwies sich die alternative Streitbeilegung als probates und bewährtes Mittel: Sich gütlich zu einigen, ist die beste Form der Streitbeilegung und spart gleichzeitig den aufwändigen Gang vor Gericht. Für jede Streitigkeit aus einem Verbrauchervertrag gibt es seit 2016 die Möglichkeit der Schlichtung durch eine neutrale Schlichtungsstelle. Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg begleitete den Prozess der Einrichtung dieser Schlichtungsoption von Beginn an und sprach Empfehlungen aus. Leider zeigte sich in der Praxis der vergangenen Jahre, dass einerseits vergleichsweise wenige Unternehmen an dieser Möglichkeit der Streitbeilegung teilnahmen und andererseits der Bekanntheitsgrad auf Verbraucherseite zu wünschen übrigließ. Von einer Novelle der EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung bei Verbraucherstreitigkeiten erhoffte sich die Verbraucherkommission Maßnahmen für eine Besserung der Verhältnisse. Jedoch geht der vorliegende Richtlinienentwurf in die falsche Richtung. Nachfolgend verdeutlicht die Verbraucherkommission die enthaltenen Probleme und gibt konkrete Empfehlungen.

Stellungnahme zur Verbraucherschlichtung mit Unternehmen vom 4.12.2023 

Die Stellungnahme ist auch in englischer und französischer Sprache zum Download bereit.


Verbraucherkommission tagt: Themen u. a. alternative Streitbeilegung, Mängelmelder und Internetbewertungen

Bei der Herbstsitzung 2023 der Verbraucherkommission wurden Empfehlungen zur alternativen Streitbeilegung und Mängelmeldern verabschiedet. Außerdem beschäftigte sich das Gremium unter anderem mit fragwürdigen Rezensionen von Käufen und Labels.

Stellungnahme Viele Mängelmelder der Kommunen verstoßen gegen die Datenschutzgrundverordnung vom 17.11.2023


Kostenfalle Dispokredit entschärfen

Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg nimmt erneut Stellung zum Thema Dispozinsen.

Stellungnahme Kostenfalle Dispokredit entschärfen vom 7.8.2023


SLAPP – Angriffe auf Journalisten, Aktivisten und Verbraucherschützer: Neue Stellungnahme der VK

Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg nimmt Stellung zu sogenannten SLAPP-Verfahren.
Mit übertriebenen Gerichtsverfahren versuchen Lobbygruppen, Unternehmen, staatliche Organisationen oder einflussreiche Einzelpersonen vermehrt Journalisten, Aktivisten und Verbraucherschützer einzuschüchtern und mundtot zu machen. Nach einem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission sollen solche so genannte SLAPP-Verfahren künftig erschwert werden. Da der Vorschlag nur Mindestanforderungen an einzelstaatliche Regelungen enthält, fordert die Verbraucherkommission die Landesregierung auf, sich über eine Bundesratsinitiative für ein Gesetz für einen möglichst weitgehenden Schutz vor solchen Angriffen einzusetzen. SLAPP steht für strategic lawsuits against public participation. Handlungsbedarf leitet die EU-Kommission daraus ab, dass solche Gerichtsverfahren „eine besonders schädliche Form der Belästigung und Einschüchterung von Personen [...], die sich für den Schutz der öffentlichen Interessen einsetzen“ seien. In der Regel handele es sich dabei „um grundlos übertriebene Gerichtsverfahren“.

Stellungnahme zu SLAPP vom 9.5.2023


Grundsätze ordnungsgemäßer ESG-Kennzeichnung - Neue Stellungnahme zu "grünen" Geldanlagen

Was unter sozial-ökologischen Geldanlagen (ESG) zu verstehen ist, kann heute jeder Anbieter weitgehend selbst definieren und kennzeichnen. Fehlt es derzeit ohnehin schon an einer klaren, einfachen, verständlichen und vergleichbaren Produktkennzeichnung für Finanzdienstleistungen, so kommt für Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich noch die Hürde hinzu, dass auch bezogen auf ethische Kriterien die nötige Transparenz und Vergleichbarkeit der Produkte mangels einer einheitlichen Kennzeichnung und eines verbindlichen Kriterienkatalogs fehlt.

Die Verbraucherkommission fordert daher mehr Transparenz. Warum steht nicht endlich 'drauf, was 'drin ist? Sozial-ökologische Transformation klappt nur, wenn man die Bürgerinnen und Bürger bei der Finanzierung gewinnt! Hilfreich wären dazu Mindeststandard für ESG-Finanzprodukte. Die Verbraucherkommission fordert die Landesregierung daher auf, sich über eine Bundesratsinitiative und eine Initiative in der EU, so rasch als möglich für eine transparente, klare, einfache, verständliche und vergleichbare Kennzeichnung zu „E“ (environmental), „S“ (social) und „G“ (good governance) einzusetzen.

Stellungnahme zur Kennzeichnung von ESG-Geldanlagen vom 13.2.2023


Fußleiste

Zum Seitenanfang