Service-Navigation

Suchfunktion

Finanzen - Versicherungen, Altersvorsorge, Dienstleistungen


Daseinsvorsorge bei Verbraucherfinanzen

Seit Jahrzehnten wird das öffentlich-rechtliche System der Daseinsvorsorge durch verschiedene „Reform“-Bestrebungen immer weiter reduziert, zu Lasten vieler Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Verbraucherkommission macht in dieser Stellungnahme konkrete Verbesserungsvorschläge zur gesetzlichen und freiwillig gesetzlichen Rentenversicherung, zu Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherungen und zu Haftpflichtversicherungen.

Daseinsvorsorge bei Verbraucherfinanzen - Diskussionspapier zu Mindestanforderungen und Perspektiven für Verbraucherinnen und Verbraucher
Stellungnahme vom 25.03.2015

 

Zinsen für Dispositionskredite: Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen

Die Verbraucherkommission spricht sich gegen eine pauschale Festlegung der Zinsen für Dispositionskredite aus. Sie plädiert für eine Bindung der Kreditvergabe an das Bonitätsrisiko zum Vorteil für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Höhe des Zinses für Dispositionskredite ist entsprechend regelmäßig zu überprüfen.

Untersuchungen der Stiftung Warentest machen immer wieder deutlich, dass die Zinsen für Dispositionskredite nicht nur deutlich zu hoch liegen, sondern auch weitgehend pauschal für alle Verbraucher festgelegt werden. Dazu kommt, dass Konsumenten ihre Kontenwahl nur begrenzt von den Preisen und Preisanpassungen der Dispokredite abhängig machen.

Politisch wird häufig eine schnelle Reaktion im Sinne einer direkten Preisregulierung (Obergrenzen, „Deckel“) gefordert. Obergrenzen für Dispositionszinsen einzuführen, ist aus Sicht der Verbraucherkommission aus ökonomischen Gründen jedoch nicht sinnvoll und nachhaltig.

Das Gremium plädiert daher für die naheliegende ökonomische und transparente Lösung: Der Bindung der Kreditvergabe an das Bonitätsrisiko. Im Sinne kundenorientierten ökonomischen Handelns ist es aus Sicht der Verbraucherkommission sinnvoll, den individuellen Dispositionskreditzins bonitätsabhängig festzulegen. Dabei sollen folgende Maßnahmen die bonitätsbezogene Festlegung des Dispositionskreditzinses ergänzen:

  • regelmäßige Bonitätsprüfungen,
  • Kredit- und Schuldnerberatung für Verbraucher mit schlechter Bonität und Vermeidung einer Vergabe oder Aufrechterhaltung eines Dispositionskredites für diese Verbraucher,
  • einfache und verständliche sowie vor allem kontrollierte rechtliche Regeln für standardisierte, aussagekräftige Produktinformationen zu Konten, Zahlungsverkehr und Dispo zur Vergleichsmöglichkeit von Produkten und Anbietern,
  • verständliche, klare und vergleichende Beratung und Information, inklusive einer Angabe von Risiken und Kosten in Euro.

Gleichzeitig würde eine Bonitätsprüfung für Kunden schlechter Bonität dazu führen, die Gefahr der Überschuldung besser zu erkennen und ihr durch die Verweigerung eines Dispositionskredits in Verbindung mit einer gezielten Schuldner- und Kreditberatung entgegenzuwirken. Für Verbraucher mit mittlerer Bonität dürfte sich tendenziell keine substanzielle Änderung ergeben. 

Zinsen für Dispositionskredite: Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen
Stellungnahme vom 23.10.2014

 

Mehr Transparenz und klare Regulierung für Kapitallebens- und private Rentenversicherungen

Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen nehmen unter den in Deutschland verkauften Finanzprodukten traditionell eine dominante Stellung ein. Aus ökonomischer Sicht stellen sie langlebige Vertrauensgüter dar, deren entscheidender Nutzen für die Verbraucherinnen und Verbraucher – wenn überhaupt – erst nach Jahren oder Jahrzehnten zu erwarten ist. Für solche Finanzdienstleistungen ist typisch, dass oft eine deutliche (zeitliche) Divergenz zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, die (Nicht-) Realisierung des Leistungsversprechens also oft in ferner Zukunft liegt.

Dies betont eindringlich, welch hohe Bedeutung einer verständlichen, verlässlichen und vergleichenden Information zukommt, zu der auch eine Angabe von Risiken oder Verlusten im Klartext und in Euro sowie ein unmissverständlicher Hinweis an prominenter Stelle der (vor)vertraglichen Unterlagen zur deutlich beschränkten Verfügbarkeit gehört.

Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg schlägt in einer Stellungnahme konkrete Maßnahmen vor.

Kapitallebens- und private Rentenversicherungen: Mehr Transparenz und klare Regulierung für einen besseren Verbraucherschutz
Stellungnahme vom 06.11.2012

Dazu wurde ein ausführliches Hintergrundpapier veröffentlicht:

Zur Misere fehlgeleiteter Abschlüsse von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen durch Verbraucher: Problemlage und Lösungsvorschläge
Hintergrundpapier vom 06.11.2012 


Verbraucherfreundliche Regeln bei der privaten Altersvorsorge

Gerade für Verbraucherinnen und Verbraucher mit mittlerem und kleinem Einkommen ist die private Altersvorsorge, die so genannte Riester-Rente, ein entscheidender Baustein in der Altersvorsorge. Denn angesichts der demographischen Entwicklung ist klar, dass die gesetzliche Rentenversicherung im Alter für den gewohnten Lebensstandard nicht ausreichen wird.

Bereits heute unterliegen staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte strengen Zertifizierungskriterien. Dennoch gibt es hinsichtlich der Produkt- und Kostentransparenz deutlichen Optimierungsbedarf. Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg hat hierzu ein Positionspapier mit Vorschlägen für verbraucherfreundliche Regelungen bei der staatlich geförderten Altersvorsorge vorgelegt.

Expertengremium stellt Positionspapier zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge vor - Viele Altersvorsorgeprodukte sind zu teuer und zu intransparent
Gemeinsame Pressemitteilung der Verbraucherkommission mit dem Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vom 13.09.2010

Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen im Bereich der geförderten Altersvorsorge
Empfehlungspapier vom 23.06.2010


2016: Konkretisierende Hintergrundinformationen zum Vorschlag eines Altersvorsorgekontos:

Die Verbraucherkommission hat die Vorstellungen eines Altersvorsorgekontos in einem weiteren Hintergrundpapier im April 2013 konkretisiert:

Anlagepolitik zum Altersvorsorgekonto: Hintergrundinformationen zum Vorschlag der Verbraucherkommission Baden-Württemberg zur Einrichtung eines Altersvorsorgekontos 
vom 10. April 2013

Im Oktober 2016 wurde ein konkretisiertes Modell des Vorsorgekontos durch die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Ökotest und den Bund der Versicherten im Rahmen einer Landespressekonferenz mit Verbraucherminister Hauk vorgestellt.

Private Altersvorsorge muss einfach, transparent und kostengünstig sein
Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
vom 5. Oktober 2016

2022: Aktualisierte Konzeption des Vorsorgekontos Baden-Württemberg

Im Jahr 2022 wurde die vorhandene Konzeption zum Vorsorgekonto Baden-Württemberg aufgrund neuer Gegebenheiten aktualisiert. Dabei wurde die Konzeption der intra-institutionellen Arbeitsgruppe inhaltlich nicht verändert.

Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg hat in der vorliegenden Aktualisierung lediglich den neuen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung, aktuelle Rentenwerte und Daten sowie geplante Gesetzesvorhaben berücksichtigt.

Vorsorgekonto Baden-Württemberg - Aktualisierung 2022


Hintergrundinformationen zu den Forderungen des Empfehlungspapiers von 2010:

  1. Der Fokus des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen sollte auf die Bedarfe der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung gerichtet werden (Martin Körner)
  2. Neue Maßnahmen der Verbraucherpolitik sollten sich auf die (geförderte) Altersvorsorge konzentrieren (Martin Körner)
  3. Benötigt werden einfache, transparente und vergleichbare Produkte bei voller Transparenz der Kosten und des Chancen- / Risiken-Rasters (Jürgen Stellpflug)
  4. Deckelung / Begrenzung der Kosten für Altersvorsorgeprodukte auf einen Prozentsatz der Einzahlungen (Jürgen Stellpflug)
  5. Schaffung eines Vorsorgekontos für die Altersvorsorge-Einzahlungen eines jeden Bürgers (Jürgen Stellpflug)
  6. Massive Bewerbung einer Checkliste zur Vorbereitung des Beratungsgesprächs (Werner Brinkmann)
  7. Einführung eines Beratungsprotokolls in Verbindung mit Produktinformationsblättern (Beate Weiser / Werner Brinkmann)
  8. Begrenzung der verkaufslenkenden Wirkung von Anreizsystemen (Beate Weiser / Werner Brinkmann)
  9. Erhöhung der Flexibilität der Beitragszahlung und des Anbieterwechsels bei Produkten der geförderten Altersvorsorge (Beate Weiser / Werner Brinkmann)
  10. Festlegung von Mindeststandards für die Ausbildung von Vermittlern von Finanzdienstleistungen sowie deren Registrierung (Beate Weiser / Werner Brinkmann)
  11. Bildung zum Umgang mit Geld und zum Finanz- und Vorsorgemanagement als Teil der Verbraucherbildung (Barbara Methfessel)
  12. Anhang: Übersicht über Produkte für die Altersvorsorge (Jürgen Stellpflug)

Hinweis: Die Artikel geben die Meinung der jeweiligen Autoren wider.

 

Gemeinsame Erklärung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V. mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund "Verbraucherschutz in die Finanzaufsicht"

Die Gemeinsame Erklärung wurde von einigen Mitgliedern der Verbraucherkommission namentlich unterstützt.

Gemeinsame Erklärung Verbraucherschutz in die Finanzaufsicht vom 13.09.2010

Fußleiste

Zum Seitenanfang